Abrechnung & Absageregelung

Abrechnung

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Informationen zum Kostenzuschuss sind unter folgenden link des Berufsverbandes zu finden:

https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen

 

Sollte keine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (ICD-10 Diagnose) vorliegen, bzw. lediglich eine Verdachtsdiagnose bestehen, gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenerstattung/-übernahme:

  • Einlösung des SVS Gesundheitshunderters
  • 15 EH kostenfrei nach Antrag über bzw. Zuweisung von „Gesund aus der
    Krise“ – Projektphase 3
  • Antrag auf Kostenzuschuss für Minderjährige über das Amt der
    Steiermärkischen Landesregierung
    https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541001/127384147/
  • teilweise können die Kosten bei Zusatzversicherungen abgerechnet
    werden, dies müssen Sie jedoch direkt bei Ihrer Versicherung klären

Absageregelung

Sollten Sie einmal Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (per sms, mail oder Anruf) spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Sollte es zu keiner rechtzeitigen Absage kommen, muss das Honorar für die vereinbarte Einheit von Ihnen bezahlt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können, benötige ich lediglich eine ärztliche Bestätigung.