Abrechnung
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Informationen zum Kostenzuschuss sind unter folgenden link des Berufsverbandes zu finden:
https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
Sollte keine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (ICD-10 Diagnose) vorliegen, bzw. lediglich eine Verdachtsdiagnose bestehen, gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenerstattung/-übernahme:
- Einlösung des SVS Gesundheitshunderters
- 15 EH kostenfrei nach Antrag über bzw. Zuweisung von „Gesund aus der
Krise“ – Projektphase 3 - Antrag auf Kostenzuschuss für Minderjährige über das Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541001/127384147/ - teilweise können die Kosten bei Zusatzversicherungen abgerechnet
werden, dies müssen Sie jedoch direkt bei Ihrer Versicherung klären