Abrechnung & Absageregelung

Abrechnung

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Informationen zum Kostenzuschuss sind unter folgenden link des Berufsverbandes zu finden:
https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen

 

Ab Jänner 2026 wird es erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich geben. Laufend aktuelle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/kassenplaetze-fuer-klinisch-psychologischen-behandlung

 

Sollte keine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (ICD-10 Diagnose) vorliegen, bzw. lediglich eine Verdachtsdiagnose bestehen, gibt es weitere Möglichkeiten bzgl. Kostenzuschuss/-übernahme:

  • Einlösung des SVS Gesundheitshunderters für Selbstständige
  • 15 EH kostenfrei nach Zuweisung von „Gesund aus der
    Krise“ – Projektphase 4 für Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene bis 21 Jahre
  • 10 EH kostenfrei nach Zuweisung über QSPG/SVS für Angehörigengespräche für pflegende Angehörige
  • Antrag auf Kostenzuschuss für Minderjährige über das Amt der
    Steiermärkischen Landesregierung
    https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541001/127384147/
  • teilweise können die Kosten bei Zusatzversicherungen abgerechnet werden, dies müssen Sie jedoch direkt bei Ihrer Versicherung klären

Absageregelung

Sollten Sie einmal Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (per sms, mail oder Anruf) spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Sollte es zu keiner rechtzeitigen Absage kommen, muss das Honorar für die vereinbarte Einheit von Ihnen bezahlt werden. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können, benötige ich eine zeitnahe Absage vor/nach der Krankmeldung und eine ärztliche Bestätigung, dann müssen Sie das Honorar nicht bezahlen.