Abrechnung
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich eine Kassenleistung. Informationen zum Kostenzuschuss sind unter folgenden link des Berufsverbandes zu finden:
https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
Ab Jänner 2026 wird es erstmals vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung in Österreich geben. Laufend aktuelle Informationen dazu finden Sie unter: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/kassenplaetze-fuer-klinisch-psychologischen-behandlung
Sollte keine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne (ICD-10 Diagnose) vorliegen, bzw. lediglich eine Verdachtsdiagnose bestehen, gibt es weitere Möglichkeiten bzgl. Kostenzuschuss/-übernahme:
- Einlösung des SVS Gesundheitshunderters für Selbstständige
- 15 EH kostenfrei nach Zuweisung von „Gesund aus der
Krise“ – Projektphase 4 für Kinder und Jugendliche/junge Erwachsene bis 21 Jahre - 10 EH kostenfrei nach Zuweisung über QSPG/SVS für Angehörigengespräche für pflegende Angehörige
- Antrag auf Kostenzuschuss für Minderjährige über das Amt der
Steiermärkischen Landesregierung
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541001/127384147/ - teilweise können die Kosten bei Zusatzversicherungen abgerechnet werden, dies müssen Sie jedoch direkt bei Ihrer Versicherung klären